EU-Produkthaftungsrichtlinie: Ausnahmen für freie und quelloffene Software vereinbart
Die EU hat die Vorgaben für die Haftung bei fehlerhaften Produkten überarbeitet, die künftig auch für Software gilt. Ausgenommen sind jedoch kleine Anbieter: "Um Innovationen nicht zu behindern, werden die Vorschriften nicht für Open-Source-Software gelten, die außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird", teilte das Europaparlament mit.